Fakultät
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fa·kul·tät, Plural: Fa·kul·tä·ten
Aussprache:
IPA [fakʊlˈtɛːt]
Bedeutungen:
[1] Teil einer Hochschule, die aus den Angehörigen eines bestimmten Fachs oder Fachbereichs besteht
[2] Mathematik, kein Plural: mathematische Funktion, die eine natürliche Zahl n auf n! = 1 · 2 · … · n abbildet
Herkunft:
im 15. Jahrhundert von lateinisch facultas, „Befähigung, Talent“ entlehnt; Lehnbedeutung „Wissenschaftszweig“ von altgriechisch δύναμις, eigentlich „Kraft, Fertigkeit“
Synonyme:
[1] Fachbereich
[2] Faktorielle
Beispiele:
[1] Der Dekan begrüßt jedes Semester als Vorsteher der medizinischen Fakultät die neuen Studenten der Medizin.
[1] Über die Belegung des Albert-Einstein-Hörsaals entscheidet die Fakultät für Physik, nicht die Universitätsverwaltung.
[1] „Vor Dorpat warteten ein Dutzend Journalisten sowie die gesamte naturwissenschaftliche Fakultät.
[1] „Die zuständige Fakultät der Universität Düsseldorf hat das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einer früheren Doktorandin eingeleitet.“
[1] „Den von der Vortragenden im Rahmen ihrer Dissertation erhobenen Daten lässt sich entnehmen, dass derzeit über ein Drittel der Deutschstudierenden aus anderen Fakultäten kommt.“
[1] „Von der Schiffsanlegestelle auf der linken Rheinseite waren es nur noch fünf Minuten bis zum Juridicum, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Bonner Universität.“
[2] 5 Fakultät ist 1 · 2 · 3 · 4 · 5 = 120.
[2] Für n Personen gibt es n! verschiedene Sitzordnungen.
Übersetzungen:


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