Familienangehöriger
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Fa·mi·li·en·an·ge·hö·ri·ger, Plural: Fa·mi·li·en·an·ge·hö·ri·ge
Aussprache:
IPA [faˈmiːli̯ənˌʔanɡəhøːʁɪɡɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die einer/der Familie angehört
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Familie und Angehöriger sowie dem Fugenelement -n
Synonyme:
[1] Familienmitglied, Verwandter
Beispiele:
[1] Ein Familienangehöriger begleitete ihn zum Gericht.
[1] „Auch bei den Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger gab es Zuwächse: Ihre Zahl stieg im Vorjahresvergleich um 54.000 (plus 1,2 Prozent) auf rund 4,4 Millionen Personen.“
[1] „Zwei Männer liefen eilig unter Deck, um ihre Familienangehörigen zu holen.“
Übersetzungen: Deklinierte Form, adjektivische Deklination, f: Worttrennung:
Fa·mi·li·en·an·ge·hö·ri·ger
Aussprache:
IPA [faˈmiːli̯ənˌʔanɡəhøːʁɪɡɐ]
Grammatische Merkmale:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Deutsch Wörterbuch