Fassung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fas·sung, Plural: Fas·sun·gen
Aussprache:
IPA [ˈfasʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Befestigung, Halterung für etwas
[2] der aktuell gültige Text eines Gesetzes
[3] Selbstbeherrschung
[4] Befestigung eines Schmucksteins oder einer Perle
[5] farbige Bemalung oder Auflage mit Edelmetall
[6] Variante eines Kunstwerkes/Textes
Herkunft:
mittelhochdeutsch „vaʒʒunge“ „Bekleidung, Fass, Schmuck“, althochdeutsch „faʒʒunga“ „Ladung, Last“. Das Wort ist seit dem 12. Jahrhundert belegt.
strukturell: Ableitung vom Stamm des Verbs fassen mit dem Ableitungsmorphem -ung
Synonyme:
[1] Halterung, Verbindungselement
[2, 6] Ausgabe, Edition, Interpretation, Version
[3] Contenance, Fasson, Gelassenheit, Haltung, Selbstbeherrschung
[4] Fasson, Halterung
Beispiele:
[1] Die Glühbirne passt nicht in diese Fassung.
[2] Das Urheberrechtsgesetz in der Fassung vom November 2002 kann einmal überarbeitet werden.
[3] Er verlor die Fassung.
[3] „Fabiola rang nach Fassung und bemühte sich klar zu denken.“
[4] Dieser Stein gerät leicht aus der Fassung.
[5] Eine Skulptur mit gotischer Fassung.
[6] Eine frühere Fassung des Stücks hatte einen anderen Schluss.
[6] „In späteren Fassungen finden sich 1500 Ortsnamen und mehr als 3500 Personennamen.“
[6] „Sechs Jahre hat Woolf mit diesem Roman gerungen, sieben Fassungen erarbeitet, um nach der Fertigstellung einen psychischen Zusammenbruch zu erleiden.“
Übersetzungen:


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