Faustrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Faust·recht, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈfaʊ̯stˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Zustand, in dem jemand sein Recht selbst in die Hand nimmt und – gegebenenfalls gewaltsam – durchsetzt
Herkunft:
Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt, zunächst mit der Bedeutung „Zweikampf“, ab 16. Jahrhundert auch mit der Bedeutung „Recht des Stärkeren, Rechtsfindung ohne Rechtsgrundlage“
Determinativkompositum aus Faust und Recht
Beispiele:
[1] „Ebensowenig gelang es mir, noch einmal mit dem fürchterlichen Reddinger zu sprechen, und so kam mir diese biedere Haut, die noch ganz auf das Faustrecht eingeschworen war, für immer aus dem Blick.“



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