Fehlgeburt
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fehl·ge·burt, Plural: Fehl·ge·bur·ten
Aussprache:
IPA [ˈfeːlɡəˌbuːɐ̯t], [ˈfeːlɡəˌbʊʁt]
Bedeutungen:
[1] Gynäkologie, Geburtshilfe: spontane (ungewollte) oder artifizielle (gewollte) vorzeitige Unterbrechung der Schwangerschaft durch Verlust der Leibesfrucht mit einem Gewicht von weniger als fünfhundert Gramm und dem Fehlen von Lebenszeichen
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem fehl- und dem Substantiv Geburt
Synonyme:
[1] Abort[2], Abortus
Gegenwörter:
[1] Lebendgeburt, im weiteren Sinne: Frühgeburt, Übertragung
Beispiele:
[1] Eine Fehlgeburt unterliegt im Gegensatz zu einer Totgeburt nicht der Meldepflichtigkeit.
[1] „Hergesells machten ihren ersten Spaziergang nach Trudels Fehlgeburt.“
[1] „Bei einem Fliegerangriff erlitt die eine Fehlgeburt, von der sie sich nicht mehr erholte.“
[1] „Am 17. Oktober ging unerwartet das Fruchtwasser ab, und sie erlitt im Bett eine Fehlgeburt.“
[1] „Daß seine Frau wenig später eine Fehlgeburt hatte und sich ein schweres Unterleibsleiden zuzog, war ein unberechenbarer Zufall und nur auf ihre zunehmende Zimperlichkeit zurückzuführen.“
Übersetzungen:


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