Fehlhandlung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fehl·hand·lung, Plural: Fehl·hand·lun·gen
Aussprache:
IPA [ˈfeːlˌhandlʊŋ]
Bedeutungen:
[1] eine Fehlleistung
[2] Softwaretesten: Ursache für das Auftreten eines Fehlerzustandes.
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Wortbildungselement fehl- und dem Substantiv Handlung
Synonyme:
[1] Missgriff; falsche Entscheidung/Handlung
[1, 2] Fehler, Fehlgriff, Fehlleistung, Fehlschluss, Irrtum
Gegenwörter:
[1] Fehlerwirkung, Fehlerzustand
Beispiele:
[1] „Ohne Strafen kann Erziehung nicht auskommen; Kinder können noch nicht gefestigte Charaktere sein und folgen daher oft Trieben, die sie zu Fehlhandlungen verleiten. Deshalb müssen sie durch St. gehemmt werden.“
[1] „Fehlhandlungen eines Partners, die diesem verhängnisvoll werden könnten, da sie dem Ritual zuwider laufen, »darf« der andere nicht ausnutzen.“
[2] Eine fehlerhafte Programmierung eines Entwicklers ist eine Fehlhandlung.
[2] Die Fehlhandlung wurde durch einen menschlichen Fehler verursacht, der zu Fehlerzuständen führte.
Übersetzungen:


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