Feme
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fe·me, Plural: Fe·men
Aussprache:
IPA [ˈfeːmə]
Bedeutungen:
[1] historisch, Mittelalter: Sondergericht für schwere Straftaten, die oft mit dem Tode bestraft wurden
[2] illegal tagendes Gericht, das im Geheimen arbeitet und politische Gegner sowie Verräter verurteilt und bestrafen lässt
Beispiele:
[1] „Es ist bekannt, daß die Wirksamkeit des „Feme" genannten Gerichtes nicht auf deren Heimatland Westfalen beschränkt geblieben war.“
[2] „Wir wollen zuerst klarstellen, was unter Feme zu verstehen ist. Grimm bezeichnet als „typische Femetaten“ die Tötung eines Angehörigen der „schwarzen Reichswehr“ durch andere Angehörige der schwarzen Reichswehr im Krisenjahr 1923.“
[2] „Das Wort Verräter war beliebt in den Kreisen der Wahrhaft Deutschen. Einer ihrer romantischen Vereinsartikel lautete: Verräter verfallen der Feme.“



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