Festmahl
Substantiv, n:

Worttrennung:
Fest·mahl; Plural 1: Fest·mäh·ler, Plural 2: Fest·mah·le
Aussprache:
IPA [ˈfɛstˌmaːl]
Bedeutungen:
[1] gehoben: ein Essen in festlichem Rahmen
Herkunft:
[1] Determinativkompositum aus den Substantiven Fest und Mahl
Synonyme:
[1] Festessen, Bankett
Beispiele:
[1] „Der deutsche Botschafter Freiherr v. Marschall gab gestern zu Ehren türkischer Würdenträger ein Festmahl, zu dem der Großvezir, fast sämtliche Minister und die hervorragendsten Palastbeamten eingeladen waren.“
[1] „Das anschließende Festmahl findet in einem Restaurant oder an einem anderen, vom Firmpaten gewählten Ort statt.“
[1] „Im Mittelpunkt der Hochzeitsfeier aber stand das Festmahl am ersten Hochzeitstag, das bis heute mit einer kräftigen Hochzeitssuppe eingeleitet wird.“
[1] „Als Festmahl für den ersten Weihnachtsfeiertag hatte Mama ein Kaninchen gebraten, aber das war ein zäher Brocken, trocken und kaum runterzubekommen.“
Übersetzungen:


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