Filmemacher
Substantiv, m:

Worttrennung:
Fil·me·ma·cher, Plural: Fil·me·ma·cher
Aussprache:
IPA [ˈfɪlməˌmaxɐ]
Bedeutungen:
[1] jemand, der bei Spiel-, Kurz- oder Dokumentarfilmen Regie führt, meist auch deren Autor ist und seine Arbeit als künstlerisches Werk betrachtet
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Film und Macher sowie dem Fugenelement -e
Beispiele:
[1] Der wahrscheinlich erste Filmemacher des Landes war Mirza Ebrahim Khan Akkas Bashi, Hoffotograf des Schah Muzaffar ad-Din.
[1] Die Schauspieler, alles begabte und ansehnliche junge Leute, dürfen dabei die meiste Zeit improvisieren, statt einem spießigen Drehbuch zu folgen, und der Filmemacher probiert dabei die Möglichkeiten aus, die das Kino bietet.
Übersetzungen:


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