Fischhändler
Substantiv, m:

Worttrennung:
Fisch·händ·ler, Plural: Fisch·händ·ler
Aussprache:
IPA [ˈfɪʃˌhɛndlɐ]
Bedeutungen:
[1] Handel: eine Person, die Fisch verkauft
Herkunft:
Determinativkompositum aus Fisch und Händler
Beispiele:
[1] Der Fischhändler muss seine Fische, solange sie frisch sind, schnellstmöglich verkaufen.
[1] „Ein Fischhändler wurde gefragt, wie viele Fische er an diesem Tag verkauft habe.
Er antwortete: "Mein erster Kunde sagte: 'Ich kaufe die Hälfte Ihrer Fische und einen halben Fisch.'
Der zweite, dritte und vierte Kunde sagten das gleiche. Als ich alle vier bedient hatte, war ich ausverkauft und hatte keinen Fisch teilen müssen." Wie viele Fische hat der Fischhändler insgesamt verkauft?“ (Quelle: www.r-ene.de, Rätsel - Der eifrige Fischhändler)
Übersetzungen:


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