Flächenstaat
Substantiv, m:

Worttrennung:
Flä·chen·staat, Plural: Flä·chen·staa·ten
Aussprache:
IPA [ˈflɛçn̩ˌʃtaːt]
Bedeutungen:
[1] dünn besiedelte unabhängige politische Einheit
[2] Bundesland oder -staat, das bzw. der nicht nur aus einer Stadt besteht
[3] durch seine territoriale Ausdehnung definiertes unabhängiges politisches Gebilde
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Fläche und Staat mit dem Fugenelement -n
Gegenwörter:
[2] Stadtstaat
[3] Personenverbandsstaat
Beispiele:
[1] Wer je die Mongolei bereist hat, weiß, was ein Flächenstaat ist.
[2] „Die Stadt New York City hatte für den Fall eines negativen Referendums mit der Abspaltung vom Flächenstaat New York gedroht.“
[2] „Hessen ist der erste deutsche Flächenstaat, der eine solche Karte anbietet.“
[3] „Die Konstituierung des institutionellen Flächenstaates, der sich durch das räumliche Prinzip der Gebietshoheit definiert, kann als die zentrale Entwicklung in der mittelalterlichen Verfassungsgeschichte bezeichnet werden.“
[3] „So stieg der Gott (mitsamt Partnerin) des dominierenden Stammes mit seinem Stamm von einer ehedem lokalen Größe zum Herrn über mehrere Stämme und später über einen Flächenstaat auf.“
[3] „Behauptet wird hier der Primat des Volkes vor dem Staat, den erst der moderne institutionelle Flächenstaat aufgehoben habe.“
[3] „Die Germanenreiche waren Reiche ohne Hauptstadt, aus denen sich im Mittelalter der europäische Flächenstaat entwickeln konnte.“
[3] „Noch war das Ganze kein geschlossener Flächenstaat, aber wie ein späterer Landesherr hielt der Papst Landtage, wie ein weltlicher Fürst vereinheitlichte er die einzelnen Herrschaften in gleichartiger Gesetzgebung.“



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