Freigang
Substantiv, m:

Worttrennung:
Frei·gang, Plural: Frei·gän·ge
Aussprache:
IPA [ˈfʁaɪ̯ˌɡaŋ]
Bedeutungen:
[1] eine Option des Strafvollzuges, die einem Strafgefangenen die Ausführung eines Berufs oder einer Arbeit ohne Aufsicht außerhalb der Strafvollzugsanstalt ermöglicht, und somit dem Strafgefangenen erlaubt, für diesen Zeitraum die Strafvollzugsanstalt zu verlassen
[2] Haustier, meist Katzen: Entlassung in die Umgebung außerhalb der Wohnung
Beispiele:
[1] Der Freigang hilft bei der Resozialisierung.
[1] Freigänge basieren auf Vertrauen.
[2] Auch ältere Vierbeiner, die noch nie Freigang hatten, müssten nicht unbedingt nach draußen, ergänzt Birgitt Thiesmann, Heimtierexpertin bei der Tierschutzorganisation Vier Pfoten in Hamburg.
[2] Bevor die Katze das erste Mal Freigang bekommt, muß sie sich schon 4 bis 6 Wochen in diesem Zuhause befinden, damit sie einen Bezug zu diesem Ort entwickelt hat.



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