Freiherr
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Substantiv, m: Worttrennung:
- Frei·herr, Plural: Frei·her·ren
Aussprache:
- IPA [ˈfʁaɪ̯ˌhɛʁ]
- [1] (ohne Plural) Adelstitel
- [2] Träger dieses Adelstitels
- spätmittelhochdeutsch „vrīherre“, belegt seit dem 14. Jahrhundert; strukturell: Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus frei und Herr;
- [1, 2] Baron
- [1] Der Adelstitel „Freiherr“ bezeichnet einen Angehörigen des niederen Adels und ist Bestandteil des Familiennamens, er steht nach dem Vornamen.
- [2] „Dem Freiherrn selber jedoch war die Popularität als Lügenbaron eher peinlich, zudem erwies sich sein zweifelhafter Ruf bei einem späteren Scheidungsprozess, der ihn finanziell ruinierte, als wenig vorteilhaft.“
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002