Freiherr
Substantiv, m:

Worttrennung:
Frei·herr, Plural: Frei·her·ren
Aussprache:
IPA [ˈfʁaɪ̯ˌhɛʁ]
Bedeutungen:
[1] (ohne Plural) Adelstitel
[2] Träger dieses Adelstitels
Herkunft:
spätmittelhochdeutsch „vrīherre“, belegt seit dem 14. Jahrhundert; strukturell: Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus frei und Herr;
Synonyme:
[1, 2] Baron
Beispiele:
[1] Der Adelstitel „Freiherr“ bezeichnet einen Angehörigen des niederen Adels und ist Bestandteil des Familiennamens, er steht nach dem Vornamen.
[2] „Dem Freiherrn selber jedoch war die Popularität als Lügenbaron eher peinlich, zudem erwies sich sein zweifelhafter Ruf bei einem späteren Scheidungsprozess, der ihn finanziell ruinierte, als wenig vorteilhaft.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch