freistellen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- frei·stel·len, Präteritum: stell·te frei, Partizip II: frei·ge·stellt
Aussprache:
- IPA [ˈfʁaɪ̯ˌʃtɛlən]
- [1] jemanden (in der Regel vorübergehend) von einer Tätigkeit oder Verpflichtung befreien
- [2] jemandem die Möglichkeit bieten, sich frei für etwas zu entscheiden
- [2] anheimgeben
- [1] vorbestimmen, vorgeben
- [1] Ich bin für eine Woche von der Arbeit freigestellt.
- [1] Der Oberfeldwebel hatte ihn gemäß seinem Antrag für zwei Wochen von der Nachtwache freigestellt.
- [1] Die Krankenhausleitung hat alle ausländischen Ärzte zu einem fachspezifischen Sprachkurs "Deutsch für Ärzte" freigestellt.
- [1] Häuser oder Wohnungen bis 300 000 Pfund, umgerechnet, 336 000 Euro, werden von der Grunderwerbsteuer von zwei bis fünf Prozent freigestellt.
- [2] Die Personalchefin stellte dem Neuangestellten frei, ob er in der Abteilung A–M oder N–Z arbeiten möchte.
- [2] Ihre Eltern stellten ihr frei, ob sie lieber ein Studium oder eine Ausbildung beginnen wolle.
- [2] Ich möchte Ihnen diese Entscheidung nicht freistellen.
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