Freistellung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Frei·stel·lung, Plural: Frei·stel·lun·gen
Aussprache:
IPA [ˈfʁaɪ̯ˌʃtɛlʊŋ]
Bedeutungen:
[1] das Freistellen, Freigestelltwerden
[1a] Erziehungswesen: allgemein die Befreiung einer Person von einer organisierten Veranstaltung (z. B. Unterricht in der Schule)
[1b] Arbeitsrecht: die Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung, siehe Freistellung (Arbeitsrecht)
[1c] Arbeitsrecht: Freistellung von einer Verbindlichkeit bei zivilrechtlichen Befreiungsansprüchen
[1d] Freistellen von Bäumen oder Gebäuden, damit sie besser sichtbar werden
[2] Deutschland, Finanzwesen: Befreiung (eines Teils) des Kapitalvermögens von der Kapitalertragsteuer
[3] Computergrafik, Drucktechnik: Separierung eines Motivs von seinem Hintergrund
[4] Kartografie: Maßnahme zur Verbesserung der Kartenlesbarkeit
[5] Recht: Verfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), ein Verfahren mit dem Flächen, die Betriebsanlagen einer Eisenbahn sind, in das allgemeine Planungsrecht der Kommunen zurück übertragen werden.
[6] Konstruktionswesen: Abgrenzung eines Subsystems (z. B. ein Konstruktionselement in der technischen Mechanik) aus einem System in einer Weise, welche die zur Beschreibung seines Systemverhaltens erforderliche Zahl der Parameter (z. B. Kräfte) minimiert
Synonyme:
[*] Befreiung, Entbindung, Entlassung, Erlass, Kündigung, Rausschmiss
Beispiele:
[1b] „Während einer Freistellung vom Dienst nach Absatz 4 dürfen nur solche Nebentätigkeiten genehmigt werden, die dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderlaufen.“
[1d] „Die Kiefer erinnert uns jetzt an eine Klassification der Bäume, welche der walderziehende Forstmann nicht ungestraft vernachlässigen darf. Man theilt sie nämlich in Lichtbäume und in Schattenbäume: die Kiefer ist fast entschiedener, als jede andere Baumart, ein Lichtbaum und verkümmert selbst auf dem ihr zusagendsten Boden, wenn sie im Schatten eines dichten Schlusses steht, und so unterdrückte Bäumchen erholen sich auch nicht wieder, wenn man ihnen durch nachherige Freistellung ein größeres Maß von Licht zuführt, während umgekehrt die Tanne durch dieses Mittel zu kräftigem Wuchs angereizt werden kann, auch wenn sie bereits im dichten Schlusse zum Krüppel geworden war. Dieses Lichtbedürfniß der Kiefer spricht sich auch dadurch aus, daß im Stangenholzalter nur die obersten dem Licht zugekehrten Aeste einen kurzen Kronenwipfel bilden, alle tieferstehenden und demnach beschatteten Aeste aber absterben.“
[2] „Die steuerliche Freistellung für nicht entnommene Gewinne, die die Regierung für Unternehmen vorsehe, komme nur den Großunternehmen zu gute.“
[5] „Die Stadtverwaltung sei gesetzlich verpflichtet, das Stichdatum des 31. Mai einzuhalten und könne nach Ablauf der Bewerbungsfrist deshalb unter keinen Umständen weitere Anträge auf Freistellung von der Grundsteuer berücksichtigen.“
Übersetzungen:


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