Funktionsverb
Substantiv, n:

Worttrennung:
Funk·ti·ons·verb, Plural: Funk·ti·ons·ver·ben
Aussprache:
IPA [fʊŋkˈt͡si̯oːnsˌvɛʁp]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Verb mit sehr blasser Bedeutung, das Bestandteil eines Funktionsverbgefüges ist und dessen Funktion vor allem darin besteht, die verbalen Kategorien Person, Numerus, Tempus und Modus zu tragen.
Herkunft:
Determinativkompositum aus Funktion, Fugenelement -s und Verb
Gegenwörter:
[1] Vollverb
Beispiele:
[1] In dem Funktionsverbgefüge „in Erfahrung bringen“ ist bringen das Funktionsverb. Weitere Funktionsverben: erklären (zur Niederschrift erklären), geben (in Auftrag geben), stellen (in Frage stellen).
[1] „Dabei bildet das Verbalsubstantiv den sachverhaltsbeschreibenden lexikalischen Kern, während das Funktionsverb als Träger der verbalen Morphologie allgemeinere verbale Bedeutungsaspekte ausdrückt.“
[1] „Dieser schiebt vielmehr auch bestimmte Satzkonstruktionen in den Vordergrund; so gehört zur modernen Fachsprache meist eine substantivische Ausdrucksweise, die durch sogenannte Funktionsverben ermöglicht wird…“
[1] „Als Funktionsverben verlieren die Vollverben ihre eigentliche konkrete Bedeutung, bekommen den Status von Hilfsverben (»zur Entscheidung bringen«) und eine bloß formale Funktion im Satz.“



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