Gastwirt
Substantiv, m:

Worttrennung:
Gast·wirt, Plural: Gast·wir·te
Aussprache:
IPA [ˈɡastˌvɪʁt]
Bedeutungen:
[1] Person, die eigenverantwortlich einen Gastronomiebetrieb leitet
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Gast und Wirt
Synonyme:
[1] Gastronom, Träteur
Beispiele:
[1] „Im Jahr der französischen Revolution übernahm der 22-jährige Hofer mit dem Sandhof auch das Erbe der Eltern und konzentrierte sich fortan auf die Tätigkeit als Gastwirt sowie des Pferde- und Branntweinhändlers.“
[1] „Gastwirte boten einsamen Okkupanten neben warmen Speisen auch wärmende Germaninnen.“
[1] „Während meiner Jahre als Gastwirt im Thüringer Wald zahlte sich das natürlich aus, denn in jenen Tagen gehörte die Kleintierhaltung besonders im ländlichen Thüringen zur alltäglichen Praxis.“
Übersetzungen:


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