Gefängnisstrafe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·fäng·nis·stra·fe, Plural: Ge·fäng·nis·stra·fen
Aussprache:
IPA [ɡəˈfɛŋnɪsˌʃtʁaːfə]
Bedeutungen:
[1] allgemein: ein zur Bestrafung eines Vergehens gerichtlich angeordneter Gefängnisaufenthalt
[2] speziell, deutsche Rechtsprechung bis 1970: eine Haftstrafe zwischen einem Tag und fünf Jahren ohne generelle Arbeitspflicht
Herkunft:
Determinativkompositum aus Gefängnis und Strafe
Synonyme:
[1] Haftstrafe, Freiheitsstrafe, kurz: Gefängnis
Gegenwörter:
[1] Geldstrafe, Bewährungsstrafe
[2] Zuchthausstrafe
Beispiele:
[1] Der Angeklagte wurde zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
[1] „Max hörte ihn erzählen, wie er einen Hilfsrabbiner vor einer Gefängnisstrafe bewahrt habe.“
[1] „Die Spruchkammern sprachen 9000 Gefängnisstrafen aus, über 500000 Geldstrafen und 25000 Vermögensbeschlagnahmungen.“
[2] „Nach alledem wurde der bauleitende Architekt zu einer Gefängnisstrafe von 20 Tagen, der selbständige Architekt zu einer Gefängnisstrafe von 30 Tagen und der Unternehmer zu einer Gefängnisstrafe von 40 Tagen verurteilt.“
Übersetzungen:


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