Gefolgsmann
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·folgs·mann, Plural 1: Ge·folgs·leu·te, Plural 2: Ge·folgs·män·ner
Aussprache:
IPA [ɡəˈfɔlksˌman]
Bedeutungen:
[1] jemand, der jemandem Gefolgschaft leistet
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Wortes Gefolge, Fugenelement -s und Mann
Beispiele:
[1] „Oft können in einer Region einzig die Goden eine größere Gruppe an Gefolgsleuten hinter sich versammeln.“
[1] „Seine engsten Gefolgsleute hieben in dieselbe Kerbe.“
Übersetzungen:


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