Gegenkonto
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Ge·gen·kon·to, Plural: Ge·gen·kon·ten
Aussprache:
- IPA [ˈɡeːɡn̩ˌkɔnto], [ˈɡeːɡŋ̍ˌkɔnto]
- [1] Buchhaltung: zweite Hälfte der Buchung eines Geschäftsvorfalles (die aus dem Paar Buchung/Gegenbuchung besteht)
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Konto
- [1] Das Gegenkonto der Buchhaltung ist immer das Konto, bei dem sich auf der rechten Habenseite ein Zahlenwert ändert.
- [1] „Auf dem Gegenkonto (Kasse, Bank, Postbank, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) wird die Zahlung mit dem Ist-Wert (Ist-Preis mal Menge) gegengebucht.“
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