Gegenkonto
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ge·gen·kon·to, Plural: Ge·gen·kon·ten
Aussprache:
IPA [ˈɡeːɡn̩ˌkɔnto], [ˈɡeːɡŋ̍ˌkɔnto]
Bedeutungen:
[1] Buchhaltung: zweite Hälfte der Buchung eines Geschäftsvorfalles (die aus dem Paar Buchung/Gegenbuchung besteht)
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Konto
Gegenwörter:
[1] Hauptkonto, links, Soll, Sollseite
Beispiele:
[1] Das Gegenkonto der Buchhaltung ist immer das Konto, bei dem sich auf der rechten Habenseite ein Zahlenwert ändert.
[1] „Auf dem Gegenkonto (Kasse, Bank, Postbank, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) wird die Zahlung mit dem Ist-Wert (Ist-Preis mal Menge) gegengebucht.“



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