Gehör
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ge·hör, Plural: Ge·hö·re
Aussprache:
IPA [ɡəˈhøːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] allgemein Beachtung, Zuhören, „Gehör verschaffen“
[2] Physiologie: Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann; einer der fünf klassischen Sinne
[3] Physiologie: die Gesamtheit von Ohren, Hörnerv und Hörzentrum im Gehirn
[4] Rechtssprache: das Recht, angehört zu werden
[5] Musik: besondere musikalische Begabung
Herkunft:
abgeleitet von dem Verb hören
Synonyme:
[2] Hören
[3] Ohr
Beispiele:
[1] Darf ich um Gehör bitten?
[2] Im Dunkeln haben wir uns weitgehend nach dem Gehör orientiert.
[3] Das Gehör der hoch entwickelten Tiere befindet sich meist im Kopfbereich.
[4] Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt naturgemäß auch kein Recht darauf, dass die Entscheidung letztlich im Sinne des Vorbringens des Berechtigten getroffen wird.
[5] Annika ist eine Naturbegabung, die die Geige nach dem Gehör spielen kann.
Übersetzungen:


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