Genehmigung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·neh·mi·gung, Plural: Ge·neh·mi·gun·gen
Aussprache:
IPA [ɡəˈneːmɪɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Erteilung oder Vorliegen einer Erlaubnis, etwas zu tun
[2] deutsches Bürgerliches Recht: nachträgliche Zustimmung
Herkunft:
Ableitung vom Stamm des Verbs genehmigen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Das Wort ist seit dem 18. Jahrhundert belegt.
Synonyme:
[1] Bewilligung, Erlaubnis
Gegenwörter:
[2] Einwilligung
Beispiele:
[1] Wenn man ein Haus bauen möchte, benötigt man eine Genehmigung der zuständigen Kommune dafür.
[1] „Ungefähr fünf Stunden, nachdem wir an der Grenze angekommen waren, bekamen wir endlich die Genehmigung zur Weiterfahrt.“
[2] Die Legaldefinition der Genehmigung steht in § 184 I BGB.
Übersetzungen:


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