Substantiv, f: Worttrennung:
- Ge·neh·mi·gung, Plural: Ge·neh·mi·gun·gen
Aussprache:
- IPA [ɡəˈneːmɪɡʊŋ]
- [1] Erteilung oder Vorliegen einer Erlaubnis, etwas zu tun
- [2] deutsches Bürgerliches Recht: nachträgliche Zustimmung
- Ableitung vom Stamm des Verbs genehmigen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
- Das Wort ist seit dem 18. Jahrhundert belegt.
- [1] Bewilligung, Erlaubnis
- [2] Einwilligung
- [1] Wenn man ein Haus bauen möchte, benötigt man eine Genehmigung der zuständigen Kommune dafür.
- [1] „Ungefähr fünf Stunden, nachdem wir an der Grenze angekommen waren, bekamen wir endlich die Genehmigung zur Weiterfahrt.“
- [2] Die Legaldefinition der Genehmigung steht in § 184 I BGB.
- englisch: [1] approval, permit
- französisch: [1] approbation f, permis m
- italienisch: [1] approvazione f, autorizzazione f, permesso m
- portugiesisch: [1] aprovação f, autorização f, permissão f
- russisch: [1] одобрение n, согласие n
- spanisch: [1] aprobación f, autorización f, permiso m
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