Generalklausel
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·ne·ral·klau·sel, Plural: Ge·ne·ral·klau·seln
Aussprache:
IPA [ɡenəˈʁaːlˌklaʊ̯zl̩]
Bedeutungen:
[1] Rechtswissenschaft: wertausfüllungsbedürftiger Begriff, unter den eine Vielzahl von Sachverhalten subsumiert werden kann
Beispiele:
[1] Bekannte Generalklauseln des deutschen Zivilrechts sind die „guten Sitten“ aus § 138 I BGB sowie „Treu und Glauben“ aus § 242 BGB.
Übersetzungen:


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