Gepräge
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ge·prä·ge, Plural: Ge·prä·ge
Aussprache:
IPA [ɡəˈpʁɛːɡə]
Bedeutungen:
[1] Numismatik: komplette Einprägung auf einer Münze oder Medaille, also von Motiv und Schrift auf Vorder-, Rückseite und Kante
[2] ohne Plural: kennzeichnende Eigenart; charakteristisches Aussehen
Beispiele:
[1] „Mittelalterlich Münzen zu bestimmen ist oft schwierig, das gilt insbesondere für ‚stumme‘ Gepräge ohne Aufschrift.“
[1] „Sicher ist indessen, daß uns der Fund von Detta zwei redende Gepräge Eberhards II und drei Herzog Bernharde gebracht hat, die innerhalb der ersten 15 Jahre des XIII. Jhs. zur Ausgabe gelangt sind.“
[2] „Vielmehr ist das äußere Gepräge der Tat als solches Kriterium zu erachten und zwar bei einer einzigen Handlung deren äußeres Gepräge, bei einer Reihe von Einzeltaten das Gepräge der Gesamthandlung.“
[2] Diese Epoche trägt sein Gepräge.
Übersetzungen:


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