Gerichtsbeamter
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Ge·richts·be·am·ter, Plural: Ge·richts·be·am·te
Aussprache:
IPA [ɡəˈʁɪçt͡sbəˌʔamtɐ]
Bedeutungen:
[1] bei einem Gericht beschäftigter Beamter
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Beamter mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Offenbar war ein Gerichtsbeamter, der die Anzeige bediente, mit der die Bilder auf Monitore im Saal projiziert werden, aus Versehen auf die Nahaufnahmen der Leiche gekommen.“
[1] „Sie wohnen unter Bewachung in einem Hotel, dürfen weder Zeitung lesen noch überhaupt mit einem Nichtgeschworenen sprechen, sei es ein Gerichtsbeamter oder ein Familienangehöriger.“
[1] „Der Anwalt der zum Tod verurteilten Christin Asia Bibi werde kommende Woche vor dem Bundesgerichtshof in Islamabad erscheinen, bestätigte ein Gerichtsbeamter.



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