Gerichtsdiener
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·richts·die·ner, Plural: Ge·richts·die·ner
Aussprache:
IPA [ɡəˈʁɪçt͡sˌdiːnɐ]
Bedeutungen:
[1] Hilfskraft in einem Gericht
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Diener mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] Der Gerichtsdiener schloss die Tür zum Gerichtssaal, damit der Prozess beginnen konnte.
[1] „Ein hünenhafter Gerichtsdiener eilte herbei, um sich vor der Bankreihe aufzubauen, in der Bonasera stand.“
[1] „Am Ende seiner Aussage trat er zu den Angeklagten hin und wollte allen einzeln die Hand geben; die Gerichtsdiener hinderten ihn daran.“
Übersetzungen:


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