Gerichtstermin
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·richts·ter·min, Plural: Ge·richts·ter·mi·ne
Aussprache:
IPA [ɡəˈʁɪçt͡stɛʁˌmiːn]
Bedeutungen:
[1] Termin einer Gerichtsverhandlung
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Termin mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Nach dem erneuten Gerichtstermin am vergangenen Dienstag wird nun auf einen Verkündigungstermin gewartet - an dem wird entweder ein Urteil gesprochen, oder es sollen weitere Beweise aufgenommen werden.“



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