Gerichtsverfahren
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ge·richts·ver·fah·ren, Plural: Ge·richts·ver·fah·ren
Aussprache:
IPA [ɡəˈʁɪçt͡sfɛɐ̯ˌfaːʁən]
Bedeutungen:
[1] gerichtliche Verhandlung eines Falles vor der Verkündung des Urteils
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Verfahren mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Gerichtsprozess, Prozess
Beispiele:
[1] Während des Gerichtsverfahrens stellte sich die Unschuld des Angeklagten heraus.
[1] „Das sollte Sache eines ordentlichen Gerichtsverfahrens werden.“
[1] „Das Gerichtsverfahren musste warten, erst wurde mit großem Pomp ein Jubiläum gefeiert.“
[1] „Und Gerichtsverfahren betrachtet er nicht als Hindernis.“
Übersetzungen:


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