Gerichtsverhandlung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ge·richts·ver·hand·lung, Plural: Ge·richts·ver·hand·lun·gen
Aussprache:
- IPA [ɡəˈʁɪçt͡sfɛɐ̯ˌhandlʊŋ]
- [1] Recht: die Erörterung einer Angelegenheit oder eines Sachverhalts zu einem bestimmten gerichtlichen Termin vor Gericht
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Gericht, Fugenelement -s und dem Substantiv Verhandlung
- [1] umgangssprachlich: Gerichtstermin
- [1] Die Gerichtsverhandlung ist durch Urteil, Einstellung des Verfahrens oder Freispruch des Angeklagten beendet.
- [1] „So kann er die drohende Gerichtsverhandlung vermeiden.“
- [1] „Nach der geglückten Gerichtsverhandlung am Montag war Hedin Poulsen jedenfalls der Ansicht, dass all die Unklarheiten in diesem Fall ihm zum Vorteil gereichten.“
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