Gerichtsverhandlung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·richts·ver·hand·lung, Plural: Ge·richts·ver·hand·lun·gen
Aussprache:
IPA [ɡəˈʁɪçt͡sfɛɐ̯ˌhandlʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Recht: die Erörterung einer Angelegenheit oder eines Sachverhalts zu einem bestimmten gerichtlichen Termin vor Gericht
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Substantiv Gericht, Fugenelement -s und dem Substantiv Verhandlung
Synonyme:
[1] umgangssprachlich: Gerichtstermin
Beispiele:
[1] Die Gerichtsverhandlung ist durch Urteil, Einstellung des Verfahrens oder Freispruch des Angeklagten beendet.
[1] „So kann er die drohende Gerichtsverhandlung vermeiden.“
[1] „Nach der geglückten Gerichtsverhandlung am Montag war Hedin Poulsen jedenfalls der Ansicht, dass all die Unklarheiten in diesem Fall ihm zum Vorteil gereichten.“
Übersetzungen:
  • englisch: [1] trial
  • russisch: [1] судебное разбирательство n, судебный процесс m



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