Gerichtsvollzieher
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Ge·richts·voll·zie·her, Plural: Ge·richts·voll·zie·her
Aussprache:
- IPA [ɡəˈʁɪçt͡sfɔlˌt͡siːɐ]
- [1] Beamter, dessen Aufgabe es ist, richterliche Urteile und andere Vollstreckungstitel gegebenenfalls zwangsweise zu vollstrecken
- Der Begriff wurde 1877 durch die Deutsche Zivilprozessordnung eingeführt.
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gericht, Fugenelement -s und Vollzieher
- [1] Sequester (veraltet), Exekutor (in Deutschland veraltet, in Österreich noch gebräuchlich), Betreibungsbeamter (schweizerisch)
- [1] Der Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung zwangsweise räumen, Gegenstände austauschen und Dokumente amtlich zustellen.
- [1] „Sie hielten ihn offenbar für einen Gerichtsvollzieher.“
- [1] „Beinahe wöchentlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür, um etwas zu pfänden, immer wieder drohte der Rauswurf aus den Wohnungen – vielleicht mit ein Grund, warum mein Vater zeitlebens so erpicht darauf war, Reichtümer anzuhäufen und dennoch lebte wie ein Geizhals, der sich nur das Nötigste gönnte.“
- englisch: [1] bailiff (britisch), constable (amerikanisch)
- französisch: [1] huissier m, huissier de justice m
- portugiesisch: [1] agente de execução m, oficial de diligências m
- russisch: [1] судебный исполнитель m
- spanisch: [1] agente ejecutivo m
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