Geschädigter
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Ge·schä·dig·ter, Plural: Ge·schä·dig·te
Aussprache:
IPA [ɡəˈʃɛːdɪçtɐ], [ɡəˈʃɛːdɪktɐ]
Bedeutungen:
[1] jemand, der einen (finanziellen, materiellen, körperlichen, …) Schaden erlitten hat
Herkunft:
Ableitung von ''geschädigt
Beispiele:
[1] Der Geschädigte klagt auf Schadensersatz.
[1] Ein Geschädigter legt Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ein.
[1] Das Schmerzensgeld ist aus Sicht des Geschädigten nicht ausreichend genug.
[1] „Bei der Kundgebung waren aus der Menge Farbbeutel auf ein Gasthaus und das Palais Kaufmännischer Verein geschleudert wurden – von wem, war nicht mehr festzustellen. Die Geschädigten klagten.“
Deklinierte Form: Worttrennung:
Ge·schä·dig·ter
Aussprache:
IPA [ɡəˈʃɛːdɪçtɐ], [ɡəˈʃɛːdɪktɐ]
Grammatische Merkmale:
  • Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Geschädigte
  • Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Geschädigte
  • Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Geschädigte



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