Geschäftsmann
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·schäfts·mann, Plural 1: Ge·schäfts·leu·te, Plural 2: Ge·schäfts·män·ner
Aussprache:
IPA [ɡəˈʃɛft͡sˌman]
Bedeutungen:
[1] Person, die ein kommerzielles Geschäft (Unternehmen) leitet oder Geschäfte tätigt
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Geschäft und Mann sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] Er gab seinen Beruf vage als Geschäftsmann an.
[1] „Großvater ist Geschäftsmann und weiß, was der Vater will.“
[1] „Als hartnäckiger Geschäftsmann denkt der neue Präsident langfristig.“
[1] „Auch Sung war eher ein Sammler als ein Geschäftsmann.“
[1] „Haile ist mittlerweile auch einer der erfolgreichsten Geschäftsmänner des Landes.“
Übersetzungen:


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