Geschäftssprache
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·schäfts·spra·che, kein Plural
Aussprache:
IPA [ɡəˈʃɛft͡sˌʃpʁaːxə]
Bedeutungen:
[1] Sprache des Wirtschaftslebens
[2] Sprachform, die der Kommunikation zwischen Ämtern und Institutionen dient
[3] Linguistik: Schriftsprache der Kanzleien in frühneuhochdeutscher Zeit
Herkunft:
Determinativkompositum aus Geschäft, Fugenelement -s und Sprache
Beispiele:
[1] „Die Farbenlehre der englischen Geschäftssprache findet sich in zahlreichen typischen Redewendungen wieder: grünes Licht geben, in den roten Zahlen stehen, aus heiterem Himmel, etc.“
[1] „Der junge Mann hinter der Theke schlug vor, zur üblichen Geschäftssprache Deutsch zu wechseln, schließlich seien wir in Berlin und nicht in Pamukkale.“
[2] „Daher empfahl er, dies „Privilegium" aufzuheben und durch Gesetz die deutsche Sprache zur ausschließlichen amtlichen Geschäftssprache zu bestimmen.“
[3] Die Geschäftssprache ist die „in frühneuhochdeutscher Zeit geschriebene Sprache der städtischen und fürstlichen Kanzleien im Unterschied zur gesprochenen Verkehrssprache.“



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