Geschwisterkind
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Ge·schwis·ter·kind, Plural: Ge·schwis·ter·kin·der
Aussprache:
- IPA [ɡəˈʃvɪstɐˌkɪnt]
- [1] Kind, das noch einen Bruder oder eine Schwester hat
- [2] veraltet, noch regional: Neffe oder Nichte
- [3] veraltet, noch regional: Cousin oder Cousine, Vetter oder Base
- Kompositum aus den Substantiven Geschwister und Kind
- [1] „Das Grund-Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger, Studenten oder Hausfrauen soll von 300 auf 375 Euro aufgestockt werden, wenn im Abstand von drei Jahren ein Geschwisterkind geboren wird.“
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