Geschwisterkind
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ge·schwis·ter·kind, Plural: Ge·schwis·ter·kin·der
Aussprache:
IPA [ɡəˈʃvɪstɐˌkɪnt]
Bedeutungen:
[1] Kind, das noch einen Bruder oder eine Schwester hat
[2] veraltet, noch regional: Neffe oder Nichte
[3] veraltet, noch regional: Cousin oder Cousine, Vetter oder Base
Herkunft:
Kompositum aus den Substantiven Geschwister und Kind
Beispiele:
[1] „Das Grund-Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger, Studenten oder Hausfrauen soll von 300 auf 375 Euro aufgestockt werden, wenn im Abstand von drei Jahren ein Geschwisterkind geboren wird.“



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