Geschworene
Substantiv, f, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Ge·schwo·re·ne, Plural: Ge·schwo·re·ne
Aussprache:
IPA [ɡəˈʃvoːʁənə]
Bedeutungen:
[1] veraltet: Schöffin an einem Schwurgericht
[2] in Österreich: bei Strafgerichten ehrenamtlich eingesetzte Laiin, die nach Beratung mit sechs weiteren Laienrichtern zusammen mit drei Berufsrichtern über das Strafmaß bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten entscheidet
[3] vor allem in angelsächsischen Staaten: bei Strafgerichten ehrenamtlich eingesetzte Laiin, die zusammen mit anderen Geschworenen unabhängig vom Richter über die Schuld eines Angeklagten entscheidet und in manchen Staaten auch das Strafmaß festlegt
Deklinierte Form: Worttrennung:
Ge·schwo·re·ne
Aussprache:
IPA [ɡəˈʃvoːʁənə]
Grammatische Merkmale:
  • Nominativ Singular der schwachen Deklination des Substantivs Geschworener
  • Nominativ Plural der starken Deklination des Substantivs Geschworener
  • Akkusativ Plural der starken Deklination des Substantivs Geschworener



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