Geschworener
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Ge·schwo·re·ner, Plural: Ge·schwo·re·ne
Aussprache:
IPA [ɡəˈʃvoːʁənɐ]
Bedeutungen:
[1] veraltet: Schöffe an einem Schwurgericht
[2] in Österreich: bei Strafgerichten ehrenamtlich eingesetzter Laie, der nach Beratung mit sechs weiteren Laienrichtern zusammen mit drei Berufsrichtern über das Strafmaß bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten entscheidet
[3] vor allem in angelsächsischen Staaten: bei Strafgerichten ehrenamtlich eingesetzter Laie, der zusammen mit anderen Geschworenen unabhängig vom Richter über die Schuld eines Angeklagten entscheidet und in manchen Staaten auch das Strafmaß festlegt
Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung:
Ge·schwo·re·ner
Aussprache:
IPA [ɡəˈʃvoːʁənɐ]
Grammatische Merkmale:
  • Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Geschworene
  • Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Geschworene
  • Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Geschworene



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