Gesellschaftsvertrag
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·sell·schafts·ver·trag, Plural: Ge·sell·schafts·ver·trä·ge
Aussprache:
IPA [ɡəˈzɛlʃaft͡sfɛɐ̯ˌtʁaːk]
Bedeutungen:
[1] Staatsphilosophie: freiwillige Übereinkunft, durch die der Wille des Einzelnen dem der Mehrheit untergeordnet wird.
[2] Recht: Vertrag einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Gesellschaft und Vertrag mit dem Fugenelement -s
[1] Lehnübersetzung von Contrat social, geprägt durch Jean-Jacques Rousseau
Gegenwörter:
[1] Naturzustand
Beispiele:
[1] Der Gesellschaftsvertrag spielt sowohl für Rawls als auch für Hobbes eine zentrale Rolle in ihrer Staatsphilosophie.
Übersetzungen:


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