Gesetzentwurf
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·setz·ent·wurf, Plural: Ge·setz·ent·wür·fe
Aussprache:
IPA [ɡəˈzɛt͡sʔɛntˌvʊʁf]
Bedeutungen:
[1] vorläufige, noch nicht endgültig verabschiedete Form eines Gesetzes
Herkunft:
Determinativkompositum aus Gesetz und Entwurf
Synonyme:
[1] Gesetzesentwurf, Gesetzesvorlage
Beispiele:
[1] „Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht zwar vor, dass Gesetzentwürfe »grundsätzlich« dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung vorzulegen sind, doch Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gibt es nicht.“
[1] „Dieser Gesetzentwurf verlangte etwa das Gleiche wie das viel spätere Karlsbader Acht-Punkte-Programm der Sudetendeutschen Partei.“
Übersetzungen:


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