Gesetzestext
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Ge·set·zes·text, Plural: Ge·set·zes·tex·te
Aussprache:
- IPA [ɡəˈzɛt͡səsˌtɛkst]
- [1] der genaue und vollständige Wortlaut eines Gesetzes, so wie er von einem zuständigen Gremium beschlossen wurde
- Determinativkompositum aus Gesetz, Fugenelement -es und Text
- [1] „Trotz der Einsicht der Juristen in die Verbesserungswürdigkeit von Gesetzestexten sei noch viel zu tun.“
- [1] „Gesetzestexte, die sich auf Vorgänge des modernen Wirtschafts-, Finanz- und Alltagslebens beziehen, werden von islamischen Rechtsgelehrten auf ihre Vereinbarkeit mit der Scharia geprüft, bevor sie durch königliches Dekret wirksam werden.“
- [1] „Gesetzestexte sind im Allgemeinen von fester, dauerhafter Beschaffenheit, werden zumeist nur dann verändert, wenn es sachlich geboten erscheint.“
- russisch: [1]
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