Gesetzestext
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·set·zes·text, Plural: Ge·set·zes·tex·te
Aussprache:
IPA [ɡəˈzɛt͡səsˌtɛkst]
Bedeutungen:
[1] der genaue und vollständige Wortlaut eines Gesetzes, so wie er von einem zuständigen Gremium beschlossen wurde
Herkunft:
Determinativkompositum aus Gesetz, Fugenelement -es und Text
Beispiele:
[1] „Trotz der Einsicht der Juristen in die Verbesserungswürdigkeit von Gesetzestexten sei noch viel zu tun.“
[1] „Gesetzestexte, die sich auf Vorgänge des modernen Wirtschafts-, Finanz- und Alltagslebens beziehen, werden von islamischen Rechtsgelehrten auf ihre Vereinbarkeit mit der Scharia geprüft, bevor sie durch königliches Dekret wirksam werden.“
[1] „Gesetzestexte sind im Allgemeinen von fester, dauerhafter Beschaffenheit, werden zumeist nur dann verändert, wenn es sachlich geboten erscheint.“
Übersetzungen:


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