Gesetzgeber
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·setz·ge·ber, Plural: Ge·setz·ge·ber
Aussprache:
IPA [ɡəˈzɛt͡sˌɡeːbɐ]
Bedeutungen:
[1] Person oder Institution, die das Recht hat, Gesetze zu beschließen
Herkunft:
am ehesten Zusammenbildung aus der Wortgruppe "Gesetz(e) geben" und dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Beispiele:
[1] In Deutschland sind die Parlamente die Gesetzgeber.
[1] „Der Gesetzgeber hat einfach an alles gedacht.“
Übersetzungen:


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