Gesetzmäßigkeit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·setz·mä·ßig·keit, Plural: Ge·setz·mä·ßig·kei·ten
Aussprache:
IPA [ɡəˈzɛt͡sˌmɛːsɪçkaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Recht: Verhältnis oder Zustand, der den geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht
[2] Wissenschaft: Prozess oder Zustand, der einem bekannten, regelmäßigen, dokumentierten Ablauf entspricht und sich daraus ergibt
Herkunft:
Ableitung zu gesetzmäßig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit
Synonyme:
[1] Gesetzlichkeit
Beispiele:
[1] Es ist eine große Aufgabe, in einem Land Gesetzmäßigkeit herzustellen und dann auch zu erhalten.
[2] „Hierbei ist die Fokussierung auf die Verallgemeinerung von Beobachtungen zu betonen, die in einer Systematisierung und Postulierung von Gesetzmäßigkeiten in einer Sprache münden sollte.“
[2] „Es gibt in der Tat zahlreiche dialektale Lautungen, die in keiner (bislang) erkennbaren Weise allgemeinen Gesetzmäßigkeiten unterliegen, sondern vermutlich als Idiosynkrasien gewertet werden müssen.“
[2] „Es gibt aber eine lehr- und erlernbare Methode, in der Natur Gesetzmäßigkeiten zu finden.“
[2] „Die Linguisten haben herausgefunden, welche Sprachen miteinander verwandt sind und nach welchen Gesetzmäßigkeiten sich Aussprache und Grammatik im Lauf der Zeit verändert haben.“
Übersetzungen:


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