Gewalttäter
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·walt·tä·ter, Plural: Ge·walt·tä·ter
Aussprache:
IPA [ɡəˈvaltˌtɛːtɐ]
Bedeutungen:
[1] Täter, der Gewalt anwendet oder angewendet hat; jemand, der eine Gewalttat begeht
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Gewalt und Täter, ebenfalls abgeleitet von Gewalttat
Beispiele:
[1] „In Wirklichkeit ist von ukrainischen
 Gewalttätern auf der Krim bislang weit und breit nichts zu sehen.“
[1] „An jugendlichen Gewalttätern lassen sich die Probleme ablesen, auf die wir immer öfter zusteuern werden, wenn wir es nicht schaffen, sie und ihre Eltern zu integrieren.“
[1] „Natürlich versuchte Österreich, die Gewalttäter zur Rechenschaft zu ziehen.“
Übersetzungen:


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