Gewinn- und Verlustrechnung
Wortverbindung, Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·winn- und Ver·lust·rech·nung, Plural: Ge·winn- und Ver·lust·rech·nun·gen
Aussprache:
IPA [ɡəˈvɪn ʔʊnt fɛɐ̯ˈlʊstˌʁɛçnʊŋ], Plural: [ɡəˈvɪn ʔʊnt fɛɐ̯ˈlʊstˌʁɛçnʊŋən]
Bedeutungen:
[1] Bilanzrecht: jährlich von einem Kaufmann – vorbehaltlich etwaig eingreifender Befreiungen – zu erstellende Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, aus der sich ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag beziehungsweise nach Berücksichtigung eines Gewinn-/Verlustvortrags und von Veränderungen der Rücklagen der Bilanzgewinn oder der Bilanzverlust ergibt, der in die Bilanz übertragen wird
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gewinnrechnung und Verlustrechnung
Synonyme:
[1] Jahresergebnisrechnung, Ergebnisrechnung
Beispiele:
[1] Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Erträge und Aufwendungen einer Berichtsperiode, ihr Saldo wird als Jahresüberschuss (Plus) oder Jahresfehlbetrag (Minus) bezeichnet.
[1] „1. Wie hat sich das Vermögen verändert? […] Die erste Frage wird von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) beantwortet. Sie bildet den Erfolg eines Geschäftsjahres ab und informiert über die Ertragslage des Unternehmens.“
[1] „Die Gewinn- und Verlustrechnung unterliegt den Grundsätzen ordnungmäßiger Buchführung […], muss also insbesondere klar und übersichtlich, in deutscher Sprache und in Euro sowie innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt werden – spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres – […].“
Übersetzungen:


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