Gewissensbiss
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·wis·sens·biss, Plural: Ge·wis·sens·bis·se
Aussprache:
IPA [ɡəˈvɪsn̩sˌbɪs]
Bedeutungen:
[1] Bewusstsein, an etwas Verwerflichem schuld zu sein
Herkunft:
Das Wort ist seit dem 17. Jahrhundert im Deutschen belegt; es ist eine Lehnübersetzung von lateinisch conscientiae morsus
Beispiele:
[1] Sie konnten sich ihrer Gewissensbisse nicht auf Dauer erwehren.
[1] Sie zeigten keinerlei Anzeichen von Gewissensbissen.
[1] „Er hatte Gewissensbisse wegen Niko.“
[1] „Nein, ihn plagten keine Gewissensbisse.“
Übersetzungen:


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