Gewohnheitsrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ge·wohn·heits·recht, Plural: Ge·wohn·heits·rech·te
Aussprache:
IPA [ɡəˈvoːnhaɪ̯t͡sˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Recht: Gesamtheit allgemein anerkannter und angewendeter, aber nicht durch Gesetzgebung verabschiedeter Rechtsnormen
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Gewohnheit und Recht mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
[1] Gesetz
Beispiele:
[1] Wir müssen ihm hier ein Gewohnheitsrecht konzedieren.
[1] „Bei dem Mangel besonderer gesetzlicher Vorschriften entscheidet darüber das Gewohnheitsrecht.“
[1] „Das alte albanische Gewohnheitsrecht, das allgemein »Kanun des Lek Dukagjini« genannt wird, prägt noch das Albanien von heute.“
[1] „Die in Schutzbriefen garantierten Aufenthaltsrechte werden ignoriert oder durch neue Verordnungen aufgehoben, der Erhalt von Almosen wird als Gewohnheitsrecht immer seltener hingenommen.“
[1] „Ein kulturelles Gewohnheitsrecht kann und darf nicht die Menschenrechte aushebeln.“
Übersetzungen:


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