Gewohnheitsrecht
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Ge·wohn·heits·recht, Plural: Ge·wohn·heits·rech·te
Aussprache:
- IPA [ɡəˈvoːnhaɪ̯t͡sˌʁɛçt]
- [1] Recht: Gesamtheit allgemein anerkannter und angewendeter, aber nicht durch Gesetzgebung verabschiedeter Rechtsnormen
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Gewohnheit und Recht mit dem Fugenelement -s
- [1] Gesetz
- [1] Wir müssen ihm hier ein Gewohnheitsrecht konzedieren.
- [1] „Bei dem Mangel besonderer gesetzlicher Vorschriften entscheidet darüber das Gewohnheitsrecht.“
- [1] „Das alte albanische Gewohnheitsrecht, das allgemein »Kanun des Lek Dukagjini« genannt wird, prägt noch das Albanien von heute.“
- [1] „Die in Schutzbriefen garantierten Aufenthaltsrechte werden ignoriert oder durch neue Verordnungen aufgehoben, der Erhalt von Almosen wird als Gewohnheitsrecht immer seltener hingenommen.“
- [1] „Ein kulturelles Gewohnheitsrecht kann und darf nicht die Menschenrechte aushebeln.“
- englisch: [1] custom
- französisch: [1] coutume f, droit coutumier m
- italienisch: [1] diritto consuetudinario m
- portugiesisch: [1] direito consuetudinário m
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