Grundform
Substantiv, f:

Worttrennung:
Grund·form, Plural: Grund·for·men
Aussprache:
IPA [ˈɡʁʊntˌfɔʁm]
Bedeutungen:
[1] ursprüngliche Form
[2] zugrundeliegende Form
[3] Linguistik: Ausgangsform eines flektierbaren Wortes im Flexionsparadigma
[4] Linguistik: Ausgangsform eines Verbs
Herkunft:
Ableitung zu Form mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) grund-
Synonyme:
[4] Infinitiv, Nennform
Beispiele:
[1] „Es bezeichne Palingenesia, das griechische Äquivalent von deutsch »Wiedergeburt«, in seiner etymologischen Grundform.
[2] „Dieses Spiel ist eine interessante Variante der Grundform.
[3] „Diejenige Form eines Paradigmas, die nie eine besondere Endung zeigt, also ökonomischerweise »negativ« abgehoben ist, kann man als »Grundform« werten, im Kasussystem etwa die Form des Nominativs (…).“
[3] „Zu entscheiden ist also jeweils, ob die zweisilbige Grundform eine derivationell aktive Einheit enthält, die zu einer internen morphologischen Grenze führt.“
[3, 4] „Als sogenannte Nennform fungiert in der Regel die Grundform, also beispielsweise der Infinitiv bei Verben, der Nominativ Singular bei Substantiven, der Positiv bei Adjektiven.“
[3, 4] „Der Wortschatz der deutschen Gegwenwrtssprache wird im Allgemeinen zwischen 300000 und 500000 Wörtern (Grundformen) angesetzt.“
Übersetzungen:


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