Grundgesetz
Substantiv, n:

Worttrennung:
Grund·ge·setz, Plural: Grund·ge·set·ze
Aussprache:
IPA [ˈɡʁʊntɡəˌzɛt͡s]
Bedeutungen:
[1] kein Plural: die Verfassung eines Staates, besonders der Bundesrepublik Deutschland
[2] ein wichtiges, grundlegendes Gesetz
Herkunft:
Ableitung zu Gesetz mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) Grund-, das in diesem Fall ein Präfixoid (Halbpräfix) ist.
Synonyme:
[1] Staatsverfassung, Verfassung
Beispiele:
[1] [D]as Grundgesetz [für die Bundesrepublik Deutschland wurde] am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet […].
[1] „Statt permanent über die Integrationsfähigkeit der Muslime zu schwadronieren, sollte man Rechtsgehorsam von ihnen fordern - und sie alsdann in Ruhe lassen. Ob sie die neuerdings viel beschworenen christlich-jüdischen Werte und Traditionen verinnerlicht haben, kann man eh nicht überprüfen, auch bei den Naturdeutschen nicht. Es wäre also in der Tat hilfreich, dass Grundgesetz nicht auch noch christlich-jüdisch zu taufen, wie der Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde bemerkt hat. Denn damit schwächt man gerade den Rechtsgehorsam.“
[1] „Das Grundgesetz ist der verfassungsrechtliche Ausdruck dieses Demokratieverständnisses und als Grundlage der politischen Kultur in Deutschland unverrückbar.“
[1] „Die neue Republik, die Bundesrepublik von 1949, war das Werk dreier Besatzungsmächte und eines Grundgesetzes, das sich die damals neuen Bundesländer durch Delegierte am Chiemsee gegeben hatten.“
[2] Jeder Komponist kennt die Grundgesetze der Harmonie und jeder Maler die des Sehens.
Übersetzungen:


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