Grundherr
Substantiv, m:

Worttrennung:
Grund·herr, Plural: Grund·her·ren
Aussprache:
IPA [ˈɡʁʊnthɛʁ]
Bedeutungen:
[1] historisch, im Mittelalter bis etwa zur Revolution von 1848/49: Grundbesitzer mit weitreichenden Verwaltungs- und Gerichts-, und Polizeifunktionen
[2] umgangssprachlich: Person, die Grundbesitz hat
Synonyme:
[2] Grundbesitzer
Beispiele:
[1] „Für die Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges hatten die Grundherren auch zu sorgen, indem sie ihren Bauern ertragreiches Saatgut, bestes Zugvieh und die erforderlichen Gerätschaften zur Verfügung stellten.“
[2] „Doch vom August letzten Jahres an mußte der arabische Grundherr zusehen, wie auf seinem Boden eine israelische Siedlung entstand.“
Übersetzungen:


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