Grundherr
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Grund·herr, Plural: Grund·her·ren
Aussprache:
- IPA [ˈɡʁʊnthɛʁ]
- [1] historisch, im Mittelalter bis etwa zur Revolution von 1848/49: Grundbesitzer mit weitreichenden Verwaltungs- und Gerichts-, und Polizeifunktionen
- [2] umgangssprachlich: Person, die Grundbesitz hat
- [2] Grundbesitzer
- [1] „Für die Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges hatten die Grundherren auch zu sorgen, indem sie ihren Bauern ertragreiches Saatgut, bestes Zugvieh und die erforderlichen Gerätschaften zur Verfügung stellten.“
- [2] „Doch vom August letzten Jahres an mußte der arabische Grundherr zusehen, wie auf seinem Boden eine israelische Siedlung entstand.“
- französisch: [1] seigneur m
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