Händlerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Händ·le·rin, Plural: Händ·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈhɛndləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die mit etwas handelt, einen Handel betreibt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Händler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Händlerinnen haben sich darauf geeinigt, ihre Geschäfte in der Mittagszeit offen zu halten.
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.001
Deutsch Wörterbuch