HNO-Ärztin
Substantiv, f:

Worttrennung:
HNO·Ärz·tin, Plural: HNO-Ärz·tin·nen
Aussprache:
IPA [haːʔɛnˈʔoːˌʔɛːɐ̯t͡stɪn], [haːʔɛnˈʔoːˌʔɛʁt͡stɪn]
Bedeutungen:
[1] Medizin: Fachärztin für Erkrankungen von Hals, Nase und Ohren
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) von HNO-Arzt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in (und zusätzlichem Umlaut)
Beispiele:
[1] „Gehör und Sprachentwicklung waren dort gründlich untersucht worden, nachdem die HNO-Ärztin zu dem Ergebnis gelangt war, dass dort vermutlich Beeinträchtigungen bestanden.“
[1] „Die Patientin kommt auf Empfehlung ihrer HNO-Ärztin zur Behandlung, da wegen sehr schmerzhafter Ohrenentzündungen eine Operation […] erforderlich sei […].“
[1] „Um diesen geschulten Blick müssen sich die HNO-Ärztinnen und -Ärzte kümmern, da sie – ähnlich wie bei der Betrachtung eines Nebenhöhlen-CT – eigene Interpretationen berücksichtigen müssen.“



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